Mitgliedsbeiträge

Der Universitäts-Segel-Club Marburg ist vom Finanzamt als gemeinnütziger Sportverein anerkannt worden. Damit können wir Spendenbescheinigungen ausstellen, der Mitgliedsbeitrag selbst ist aber bei Sportvereinen nicht steuerlich absetzbar. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge sind in der folgenden Beitragsrodnung geregelt.

Beitragsordnung

Die Beiträge werden per Bankeinzug im Oktober für das laufende Geschäftsjahr eingezogen, eine Bareinzahlung ist nicht möglich.

Als Studenten gemeldete Mitglieder müssen bis zum 31.12. eines jeden Kalenderjahres eine Immatrikulationsbescheinigung (Kopie) beim Kassenwart vorlegen.

Nach dem 31. Juli des laufenden Jahres neu eingetretene Mitglieder zahlen nur noch den halben Beitrag für das laufende Jahr.

Zusätzlich zum Beitrag sind pro Person/Familie 3 Stunden Vereinsarbeit zu leisten. Fördernde Mitglieder sind davon ausgenommen. Mitglieder, die nach dem 1. September in den Verein eintreten, brauchen für das laufende Kalenderjahr keine Vereinsarbeit mehr leisten. Für nicht geleistete Vereinsarbeit kann der Vorstand eine Gebühr von 15 Euro pro Stunde festsetzen, die im folgenden Kalenderjahr per Bankeinzug eingezogen wird. Sofern es die finanzielle Lage des Vereins zuläasst, kann der Vorstand alternativ in sachlich begründeten Einzelfällen auch geleistete Vereinsarbeit auf den Mitgliedsbeitrag anrechnen. Der nach angerechneter Vereinsarbeit noch zu zahlende Restbeitrag beträgt mindestens 40 Prozent des regulären Beitrags.

Bei Aufnahme eines ordentlichen Mitglieds oder einer Familie wird eine einmalige Eintrittsgebühr in Höhe von 60 Euro fällig, die ebenfalls per Bankeinzug eingezogen wird. Der Vorstand kann in begründeten Fällen die Eintrittsgebühr erlassen.

Jährliche Vereinbeiträge und Vereinsarbeit pro Person/Familie

Ordentliches Mitglied 75 Euro
Förderndes Mitglied 30 Euro
Studenten 50 Euro
Familie 100 Euro
Vereinsarbeit 3 Stunden